Die Pflichtenübertragung ist ein Instrument des Unternehmers zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch sie werden Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auf Führungskräfte übertragen.
Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die dafür geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Leider kommt es dabei immer wieder zu Unfällen.
Das neue Jahr hat begonnen und der Arbeitsalltag hat uns wieder. Nun ist es an der Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, welche Schulungen, Auffrischungen und Qualifikationen notwendig sind, um sicheres Arbeiten im Betrieb zu gewährleisten.
Nutzen Sie den Jahresbeginn und planen Sie schon jetzt Ihre anstehenden und notwendigen Schulungen. Beispielsweise müssen Betriebe, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter haben, einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei.