Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung müssen Verantwortliche gemäß Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden eine Datenpanne (Datenschutzvorfall) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Das Thema Nachhaltigkeit im Kontext von Zertifikaten und Managementsystemen ist im gesellschaftlichen Diskurs ein aktuelles Thema. Wie kann man als Unternehmen belegen, dass man möglichst nachhaltig handelt?
Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die dafür geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Leider kommt es dabei immer wieder zu Unfällen.
In Unternehmen nimmt der Sicherheitsbeauftragte gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine wichtige Rolle ein, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz geht.