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Datenschutz und Infektionsschutz - ein gutes Team

Kategorie: Datenschutz

Datenschutz und Infektionsschutz - ein gutes Team!

Derzeit kehrt in vielen Bereichen das öffentliche Leben wieder zurück. Oftmals ist dies nur unter Einschränkungen, welche durch staatliche Stellen auferlegt werden, möglich. Um Infektionsketten und Ausbrüche rasch zu erkennen und schnellstmöglich darauf reagieren zu können, unterliegen einige Branchen einer Dokumentationspflicht.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Frisöre, Sonnen- und Nagelstudios, Kosmetikinstitute und alle weiteren körpernahen Dienstleistungen
  • Cafés, Restaurants und weitere Gastronomiebetriebe
  • Ausrichter von Veranstaltungen
  • Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbandarbeit und Jugendsozialarbeit

Die erforderliche Erhebung der Kontaktdaten von Besuchern ist länderspezifisch geregelt und bedarf hierbei einer jeweiligen gesonderten Betrachtung. Diese Erhebung der Daten kann in Papierform oder elektronisch erfolgen.

In Schleswig-Holstein müssen bzw. können seit dem 08.06.2020 (Inkrafttreten der Corona-Bekämpfungsverordnung) in vielen Stellen personenbezogene Daten gesammelt werden.

Wo diese Kontaktdaten von Besuchern gesammelt werden müssen bzw. wo es kann finden wir in der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung.

  • bei Veranstaltungen können Kontaktdaten erhoben werden
  • in Gaststätten müssen Kontaktdaten erhoben werden
  • in Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Tierparks, Wildparks und Zoos müssen Kontaktdaten erhoben werden
  • bei Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen müssen Kontaktdaten erhoben werden
  • bei rituellen Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen Kontaktdaten erhoben werden
  • in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Behindertenwerkstätten sowie Frühförderstellen müssen bei Betreten des Geländes die Kontaktdaten erfasst werden
  • in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden
  • in Beherbergungsbetrieben müssen die Kontaktdaten erfasst werden

Welche Möglichkeiten zur Erhebung der Kontaktdaten gibt es?

a) Besucherliste, in welche sich Besucher handschriftlich eintragen:

Hiervon ist abzuraten, da Unbefugte Zugriff auf personenbezogene Daten haben können und dies somit ein Verstoß gegen den Datenschutz darstellt.

b) Besucherliste, welche von der erfassenden Stelle geführt wird:

Hier ist darauf zu achten, dass die Erhebung so erfolgt, dass Unbefugte die erfassten Daten nicht einsehen können bzw. in Erfahrung gelangen (z. B. durch Mithören, unbefugte Einsichtnahme etc.)

c) Erfassung auf Einzelformularen:

Dies ist datenschutzrechtlich zugelassen. Diese können vom Besucher bzw. Besucherin oder der erfassenden Stelle ausgefüllt werden und müssen dann dementsprechend von der erfassenden Stelle abgelegt und später vernichtet werden. Zudem stellt dies eine nicht unerhebliche Mehrbelastung im Umweltschutz dar, da hier ein unnötiger Verbrauch von Papier vorliegt.

d) Eine Besucherliste welche vom Besucher selbst datenschutzkonform ausgefüllt werden kann.

Im Fachhandel gibt es hierzu Angebote für ein sog. Gästebuch/Besucherbuch. Der Besucher schreibt sich auf der obersten Seite in ein geschwärztes Formular ein. Im Bedarfsfall kann die Kopie mit allen Kontaktdaten aller Besucher durch Lösen vom obersten Blatt eingesehen und ggf. weitergeleitet werden. Die Seiten sind am Rand zusammengeklebt. Beim Eintragen können andere Besucher nicht eingesehen werden.

So können umweltschonend und datenschutzkonform Besucher mit deren Daten erfasst werden. Weitere Vorteile bestehen hier auch in der Erfüllung weiterer gesetzlicher Auflagen wie z. B. als Anwesenheitsdokumentationen oder für Anwesenheitskontrollen bei Evakuierung

e) Elektronische Erfassung

Die Erfassung kann hier zum Beispiel aufgrund von Online Bestellungen oder E-Mails erfolgen. Denkbar sind Excellisten usw. Aufgrund der technischen Gegebenheiten sind hier weitere datenschutzrechtliche Regelungen und Aufwand wie technische Sicherheit der eingesetzten Systeme, Beurteilung der technischen und organisatorischen Maßnahmen und Weiteres zu beachten.

Wann ist die Weitergabe der erfassten Kontaktdaten erforderlich?

Die Antwort finden wir hier auch hier in der jeweiligen Landesverordnung (in unserem Beispiel in der des Landes Schleswig-Holstein). In § 4 Abs. 2 Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung sagt diese aus, dass sie auf Verlangen der zuständigen Behörde (z. B. Gesundheitsamt) zu übermitteln sind, wenn diese Informationen erforderlich sind, um mögliche Infektionswege nachzuverfolgen.

Des Weiteren findet man hier auch weitere Anforderungen, wie zum Beispiel:

  • die Pflicht zur Aufbewahrung von 6 Wochen,
  • die Verpflichtung zur Gewährleistung, dass Unbefugte keine Kenntnis von den erhobenen Daten erlangen,
  • dass bei dienstlichen Belangen die dienstlichen Kontaktdaten ausreichen
  • die erforderlichen Daten,
    • Erhebungsdatum
    • Vor- und Nachname
    • Anschrift
    • Telefonnummer (soweit vorhanden)
    • E-Mail-Adresse (soweit vorhanden)
  • und dass gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten eine wahrheitsgemäße Auskunft erfolgen muss.

In diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass hier der Gesetzgeber KEINE Identitätsprüfung fordert! Ein Erfassen oder Kopieren des Personalausweises oder anderer Legitimationspapiere ist nicht gestattet.

Die Pflicht zur Aufbewahrung impliziert somit auch, dass die erfassende Stelle diese Daten nach Ablauf dieser Frist zu löschen hat! Somit ist dies auch im Löschkonzept zu berücksichtigen.
Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck, wie zum Beispiel für Werbung, Newsletter oder Ähnliches verwendet werden.

Informationspflicht

Die Erhebung der Daten stellt ein gesondertes Verfahren dar und auch hier muss die verantwortliche Stelle ihrer Informationspflicht gem. DSGVO nachkommen. Diese Information kann dann zum Beispiel ausgehängt oder im Einzelformular mit aufgeführt sein.

Sie haben noch Fragen im Bereich des Datenschutzes? Gerne stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

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