News

Kategorie: Arbeitsschutz

Zecken in der Arbeitsumwelt - Gefahren und Schutzmaßnahmen

Zecken stellen in vielen Arbeitsumgebungen eine ernsthafte Gefahr dar, insbesondere für Menschen, die im Freien oder in Gebieten mit Zeckenbefall arbeiten. Diese winzigen Parasiten können verschiedene Krankheiten übertragen, darunter Lyme-Borreliose, Anaplasmose, Babesiose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Daher ist es wichtig, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Zeckenstichs zu minimieren.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Spitzenverband) hat dazu eine ausführliche Information veröffentlicht: zur DGUV Information 214-078

Gefahren eines Zeckenstiches

  1. Krankheitsübertragung
    Zecken können Krankheitserreger wie Bakterien, Viren und Parasiten in den Körper eines Wirtes übertragen, was zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen führen kann.
     
  2. Langfristige Gesundheitsprobleme
    Eine Infektion mit Krankheiten wie Lyme-Borreliose kann zu langfristigen gesundheitlichen Komplikationen führen, darunter Gelenkschmerzen, neurologische Probleme und Herzprobleme.
     
  3. Arbeitsausfall
    Wenn Mitarbeiter durch Zeckenstiche erkranken, kann dies zu Arbeitsausfall führen, was die Produktivität und Effizienz beeinträchtigen kann.

Verbreitungsgebiet der Zecken

Zecken sind in vielen Teilen der Welt verbreitet, insbesondere in Wäldern, Grasland, Gärten und Parks. Sie sind in gemäßigten bis warmen Klimazonen häufig anzutreffen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht dazu stets aktuelle Karten: RKI: Karte der FSME-Risikogebiete

Mögliche Symptome eines Zeckenstiches

Die Symptome einer durch Zecken übertragenen Erkrankung können variieren, aber sie können Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Muskelschmerzen und Hautausschläge umfassen.

Ein charakteristisches Merkmal der Lyme-Borreliose ist die "Wanderröte" oder Erythema migrans, die als roter, sich ausbreitender Hautausschlag um die Stichstelle herum auftreten kann. Diese Rötung breitet sich oft kreisförmig aus und kann mit der Zeit größer werden. Die Wanderröte tritt jedoch nicht immer auf, und nicht alle an Lyme-Borreliose erkrankten Personen entwickeln sie.
Bei Verdacht auf eine Infektion sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.

Verantwortung des Arbeitgebers

Im Rahmen der unternehmerischen Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Schutz vor Zeckenstichen, insbesondere wenn in der Arbeitsumgebung ein erhöhtes Risiko für Zeckenstiche besteht.

Das Arbeitsschutzgesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, die Arbeitgeber einhalten müssen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu gehören die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Bereitstellung angemessener persönlicher Schutzausrüstung oder Hautschutzmittel, Schulungen über Sicherheitsmaßnahmen und Gefahren sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, einschließlich Zeckenstichen.

Durch die Einhaltung dieser Verpflichtungen können Arbeitgeber dazu beitragen, das Risiko von Zeckenstichen zu minimieren und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zeckenstiche während der Arbeitszeit müssen dokumentiert werden.

Zur Website der BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) - Artikel "Vor Zecken schützen".

Schutznorm für die Kleidung

Die Arbeitskleidung sollte so beschaffen sein, dass sie die Haut vor Zeckenstichen schützt. Dazu gehören langärmelige Hemden, lange Hosen und geschlossene Schuhe.
Spezielle Arbeitskleidung ist mit zeckenabweisenden Eigenschaften ausgestattet und bietet zusätzlichen Schutz.Der Einsatz von Schutzbekleidung nach EN-17487 „Schutzkleidung – mit Permethrin behandelte Schutzkleidungsstücke zum Schutz gegen Zeckenbisse“ ist individuell und mit Vorsicht zu beurteilen.

Weitere Schutzmaßnahmen

1. Insektenschutzmittel
Tragen Sie Repellentien, die DEET enthalten, auf die Haut und auf die Kleidung auf, um Zecken abzuwehren. Tragen Sie das Repellent gemäß den Anweisungen des Herstellers auf.

2. Regelmäßige Kontrollen
Führen Sie regelmäßig Zeckenkontrollen durch, insbesondere nach Aufenthalten im Freien. Suchen Sie Ihren Körper gründlich nach Zecken ab, insbesondere in den Achselhöhlen, in der Leistengegend, auf der Kopfhaut und hinter den Ohren.

3. Frühzeitige Entfernung von Zecken
Entfernen Sie Zecken so schnell wie möglich und achten Sie darauf, den Zeckenkopf vollständig zu entfernen, um Infektionen zu verhindern. Verwenden Sie dazu am besten eine Pinzette und ziehen Sie die Zecke gerade heraus, ohne sie zu quetschen.

4. Erste Hilfe
Reinigen Sie die Stichstelle gründlich mit Wasser und Seife. Desinfizieren Sie die Stelle anschließend mit einem Desinfektionsmittel. Beobachten Sie die Stelle auf mögliche Infektionen und suchen Sie bei Symptomen sofort ärztliche Hilfe auf.

Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten, um wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Zeckenstichen zu ergreifen.
Durch die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen und regelmäßige Kontrollen können potenzielle Gefahrensituationen vermieden und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.

Für weitere Informationen und Hilfsmittel zum Thema Arbeitssicherheit kontaktieren Sie uns gerne.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an Ihren FKC- Arbeitsschutzberater.

Hilfreiche Links

Flyer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (https://www.svlfg.de/, Kassel)

Klein, aber gefährlich (BG BAU aktuell, Arbeitsschutz für Unternehmen)

RKI - FAQ zur Suche "Zecken" (Robert-Koch-Institut, rki.de)

 

Nutzen Sie unsere Tipps als Aushang für Ihre Mitarbeiter

Gerne Teilen wir unser Wissen mit Ihnen und bieten Ihnen unsere Informationen als Download