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Kategorie: Arbeitsschutz

Unfallschwerpunkte bei Büroarbeitsplätzen

Büro- und Bildschirmarbeitsplätze werden oft als sicher und risikofrei wahrgenommen. Dennoch gibt es auch hier zahlreiche Unfall- und Gesundheitsrisiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Die Analyse der Unfallschwerpunkte in diesem Bereich zeigt, dass präventive Maßnahmen und eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung wesentlich zur Arbeitssicherheit beitragen können.

Gefährdungsfaktoren und Unfallschwerpunkte

Die häufigsten Unfallursachen in Büro- und Bildschirmarbeitsumgebungen lassen sich in unterschiedliche Kategorien einteilen:

Ergonomische Belastungen:
Falsche Körperhaltung und ungenügende Ergonomie der Arbeitsmittel führen häufig zu Muskel-Skelett-Erkrankungen. Die häufigsten Beschwerden sind Rückenschmerzen, Nackenschmerzen und das Karpaltunnelsyndrom. Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigen, dass fast 25% der gemeldeten Arbeitsunfälle in Büros auf ergonomische Mängel zurückzuführen sind. (Quelle: Institut für Arbeitsschutz der DGUV)

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle:
Unsachgemäß verlegte Kabel, lose Teppiche und schlecht beleuchtete Flure sind häufige Ursachen. Laut DGUV machen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle rund 20 % der Büroarbeitsunfälle aus. (Quelle: DGUV Spitzenverband)

Psychosoziale Risiken:
Stress und Überlastung durch hohe Arbeitsanforderungen können zu psychischen Gesundheitsproblemen führen. Etwa 15 % der Fehlzeiten sind auf psychische Belastungen zurückzuführen. (Quelle: DGUV forum)

Augen- und Sehbeschwerden:
Längeres Arbeiten am Bildschirm kann zu Augenbeschwerden wie Ermüdung, Trockenheit und Kopfschmerzen führen. Die Arbeitsstättenregel (ASR) A4.3 gibt hier klare Vorgaben zur Vermeidung von arbeitsplatzbedingten Augenbeschwerden. (Quelle: DGUV Spitzenverband, Arbeit & Gesundheit)

Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben

Die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in Deutschland in verschiedenen Regelwerken festgelegt:

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention:
Diese Vorschrift legt die allgemeinen Anforderungen an die Arbeitssicherheit fest. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen vermieden werden. (DGUV Publikationen, DGUV Vorschrift 1)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) regeln die Mindestanforderungen für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Besonders relevant sind hier die ASR A1.2 (Raumabmessungen und Bewegungsflächen) und A1.3 (Sichtverhältnisse). (baua, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

ASR A6 "Bildschirmarbeit":
Die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ ist eine Arbeitsstättenregel, die Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen festlegt. Sie enthält ergonomische Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Beleuchtung, zum Blickwinkel, zu Pausenregelungen und zur Vermeidung von Belastungen durch Bildschirmarbeit. Ziel dieser ASR ist es, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastungen durch präventive Maßnahmen zu verringern bzw. zu vermeiden.

Präventionsmaßnahmen und unternehmerische Verantwortung

Die Unternehmen tragen eine wesentliche Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Die erforderlichen Maßnahmen müssen in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Folgende Maßnahmen können dazu beitragen, Unfälle und gesundheitliche Beschwerden zu reduzieren:

Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes:

  • Bereitstellung von höhenverstellbaren Tischen und ergonomischen Stühlen.
  • Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zur richtigen Sitzhaltung und Arbeitsplatzgestaltung.

Förderung der körperlichen Aktivität:

  • Anreize für regelmäßige Bewegungspausen, z. B. durch kurze Dehnübungen.
  • Bereitstellung von Bewegungsangeboten wie Fitnesskursen oder ergonomischen Arbeitsplätzen mit Stehmöglichkeit.

Optimierung der Arbeitsumgebung:

  • Für ausreichende Beleuchtung sorgen und Blendung vermeiden.
  • Ordnung und Sauberkeit, insbesondere die sichere Verlegung von Kabeln und Beseitigung von Stolperfallen.

Psychosoziale Unterstützung:

  • Durchführung von Stressmanagementprogrammen und Unterstützung bei psychischen Belastungen.
  • Förderung einer offenen Unternehmenskultur, in der Probleme und Überlastungen frühzeitig erkannt und angesprochen werden können.

Fazit

Die Analyse der Unfallschwerpunkte an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen macht deutlich, dass auch scheinbar sichere Arbeitsumgebungen nicht frei von Risiken sind. Eine gezielte Prävention und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmerische Verantwortung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, sondern auch die aktive Förderung einer gesundheitsbewussten Arbeitskultur.
Durch kontinuierliche Maßnahmen zur Prävention und Verbesserung der Arbeitsbedingungen können Unternehmen nicht nur die Gesundheit ihrer Beschäftigten schützen, sondern auch deren Zufriedenheit und Produktivität steigern.

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte gerne an Ihren FKC-Berater.

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